Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.490 Anfragen

Filesharing - Lizenzschaden und Gegenstandswert

Urheberrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall ging es um eine Klage eines Inkassobüros auf im Rahmen einer Filesharing-Abmahnung (vermeintlich) angefallene Rechtsanwaltskosten.

Der Betroffene konnte aber glaubhaft machen, zum Downloadzeitpunkt auf der Arbeit gewesen zu sein und seinen Rechner ausgeschaltet zu haben. Im Haushalt hatten neben dem Betroffenen dessen Ehefrau und der gemeinsame Sohn Zugang zum fraglichen Internetanschluss. Die Einlassung hielt das Gericht für die sekundäre Darlegungslast. Es bestand hier die ernsthafte Möglichkeit, dass nicht der Anschlussinhaber sondern ein Dritter den Urheberrechtsverstoß durchgeführt hatte.

Die Folge:

Der Kläger ist in vollem Umfang für eine Rechtsverletzung darlegungs- und beweispflichtig.

Eine Störerhaftung kommt nach der bestehenden BGH-Rechtsprechung nicht in Betracht.

Zudem wies das Gericht darauf hin, dass selbst bei einer Haftung dem Grunde nach ein Schadensersatz von i.d.R. max. 100,00 € in Betracht kommt, wenn ein Musikstück fragmentarisch hochgeladen wurde. Der Streitwert des vorgerichtlich geltend gemachten Unterlassungsanspruchs beträgt in einem solchen Fall die doppelte Lizenzgebühr, so dass Anwaltskosten von lediglich 46,41 € geltend gemacht werden könnten.


AG Bochum - Az: 70 C 27/14 (Hinweisbeschluss)

Patrizia KleinDr. Jens-Peter VoßMartin Becker

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus stern.de 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant
klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant