- Urheberrecht
- Urteile
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 397.329 Anfragen
Abmahnung und die falsche IP-Adresse
Urheberrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Wurde ein Teilnehmer an einer Tauschbörse wegen eines Zahlendrehers der IP-Adresse falsch ermittelt und deswegen unberechtigt abgemahnt, so kann der Betroffene eine negative Feststellungsklage erheben, um feststellen zu lassen, dass keine Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche bestehen. Denn der Betroffene hatte hier erwiesenermaßen an keiner Tauschbörse teilgenommen.
Durch die unberechtigte Abmahnung und den Fristablaufs zur Rücknahme der Abmahnung hatte die Rechteinhaberin Veranlassung zur Klage gegeben. Immerhin hatte der Betroffene vorgerichtlich darauf hingewiesen, dass die Ansprüche unberechtigt seien. Der Rechteinhaberin hätten sich daher spätestens zu diesem Zeitpunkt Zweifel am richtigen Gegner aufdrängen müssen. Was auch von der Rechteinhaberin nachvollziehbar gewesen wäre, da dieser die Akte der Staatsanwaltschaft zur Einsicht vorgelegen hatte und dort erkennbar gewesen war, dass und wieso es zu einem Zahlendreher kam.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Finanztest
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.329 Beratungsanfragen
meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg