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Wie ist die Abmahnung zu verstehen?

Urheberrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es handelt sich aus juristischer Sicht um ein sog. Vergleichs- bzw. Einigungsangebot. Erklärt man sich einverstanden, wird ein Vertrag geschlossen, der zur Zahlung der Vergleichssumme und Abgabe der Unterlassungserklärung verpflichtet.
Stand: 16.03.2017 (aktualisiert am: 20.05.2025)
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