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Wie ist die Abmahnung zu verstehen?
Urheberrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es handelt sich aus juristischer Sicht um ein sog. Vergleichs- bzw. Einigungsangebot. Erklärt man sich einverstanden, wird ein Vertrag geschlossen, der zur Zahlung der Vergleichssumme und Abgabe der Unterlassungserklärung verpflichtet.
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