Die Abmahnung ist eine vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, bestimmte zivilrechtliche Streitigkeiten aufgrund von Rechtsverletzungen außergerichtlich (und damit schneller und kostengünstiger als im Wege eines Gerichtsverfahrens) zu klären.
Es handelt sich um eine schriftliche Aufforderung, ein bestimmtes rechtswidriges Verhalten künftig zu unterlassen.
Gleichzeitig wird ein außergerichtliches Vergleichsangebot unterbreitet, bei der gegen Zahlung einer geforderten Summe und der Abgabe einer sogenannten
Unterlassungserklärung von der gerichtlichen Verfolgung der behaupteten Ansprüche abgesehen werden soll.