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Außergerichtliche Unterlassungserklärung im Urheberrecht: Verpflichtungen, Strafen und Langzeitwirkung

Urheberrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Dem Schutz des geistigen Eigentums kommt eine wichtige Rolle zu. Im Bereich des Urheberrechts sind aussergerichtliche Unterlassungserklärungen ein zentrales Instrument, um Rechtsverletzungen zu bekämpfen und langfristig zu unterbinden.

Was ist eine aussergerichtliche Unterlassungserklärung im Urheberrecht?

Eine aussergerichtliche Unterlassungserklärung ist ein rechtliches Instrument, das dazu dient, Rechtsverletzungen im Bereich des Urheberrechts außerhalb eines Gerichtsverfahrens zu regeln. Im Fokus steht dabei nicht nur die sofortige Einstellung der rechtswidrigen Handlung, sondern auch die Verhinderung zukünftiger Verstöße.

Vertragsstrafe als Abschreckungsmittel

Ein zentrales Element von Unterlassungserklärungen ist die Vertragsstrafe, deren Zahlung bei jeder zukünftigen Zuwiderhandlung fällig wird. Diese Strafe dient nicht nur als finanzielle Sanktion, sondern vor allem als abschreckendes Mittel, um potenzielle Verletzer von weiteren Rechtsverletzungen abzuhalten. Die Höhe der Vertragsstrafe wird in der Regel im Rahmen der Unterlassungserklärung festgelegt und kann je nach Einzelfall variieren.

Willkür bei der Bestimmung der Vertragsstrafe

Ein kritischer Aspekt von aussergerichtlichen Unterlassungserklärungen ist die oft willkürliche Bestimmung der Vertragsstrafe. In vielen Fällen liegt es im Ermessen des Rechteinhabers, eine angemessene Summe festzulegen. Dies kann zu Unsicherheiten und Kontroversen führen, insbesondere wenn die geforderte Strafe als unverhältnismäßig hoch empfunden wird. Es ist daher ratsam, im Rahmen solcher Vereinbarungen die genaue Begründung für die Höhe der Vertragsstrafe zu hinterfragen und gegebenenfalls zu verhandeln.

Langfristige Bindung an die Unterlassungserklärung

Die zeitliche Dimension einer außergerichtlichen Unterlassungserklärung darf nicht unterschätzt werden. In der Regel verpflichtet sich der Unterzeichner für einen Zeitraum von 30 Jahren, die rechtswidrige Handlung zu unterlassen. Diese langfristige Bindung soll sicherstellen, dass keine Wiederholungen der Verletzung auftreten. Es ist entscheidend, sich der Tragweite dieser Verpflichtung bewusst zu sein und die Konsequenzen einer möglichen Zuwiderhandlung zu verstehen.

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Stand: (letzte Änderung: 25.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Sie dient als rechtliches Instrument, um Urheberrechtsverletzungen aussergerichtlich zu beenden und künftige Verstöße präventiv zu unterbinden.
Da der Rechteinhaber die Strafe oft nach eigenem Ermessen festlegt, besteht die Gefahr willkürlicher und unverhältnismäßig hoher Forderungen, die vor der Unterzeichnung kritisch hinterfragt oder nachverhandelt werden sollten.
Die Bindungswirkung erstreckt sich in der Regel auf einen Zeitraum von 30 Jahren. Mit dieser langen Laufzeit soll sichergestellt werden, dass die verletzende Handlung dauerhaft unterbleibt.
Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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