Rückforderung eines zu Unrecht ausbezahlten Rentenbetrags
Sozialrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Nach § 50 Abs. 2 SGB 10 sind Leistungen, die ohne Verwaltungsakt zu Unrecht erbracht worden sind, zu erstatten. Dies ist u. a. der Fall, wenn eine Vorschusszahlung ohne Verwaltungsakt erbracht worden ist, d. h. wenn sie weder formell auf einer ausgesprochenen Bewilligung noch materiell auf einem gesetzlichen Anspruch des Empfängers beruht.
LSG Hamburg, 15.09.2021 - Az: L 2 R 25/19
ECLI:DE:LSGHH:2021:0915.L2R25.19.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Ratgeber WDR - polis
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant
Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen.
Vielen Dank.