Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.282 Anfragen

Höhere deutsche Altersrente wegen Kindererziehungszeiten in Österreich möglich

Sozialrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Bei der deutschen Regelaltersrente können in Österreich zurückgelegte Kindererziehungszeiten auch dann rentensteigernd berücksichtigt werden, wenn die Zeiten in Österreich zwar grundsätzlich anerkannt werden, dort wegen Nichterfüllung der Mindestversicherungszeit aber im konkreten Einzelfall nicht zu einer Rentengewährung führen.

Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs muss ein Mitgliedstaat bei der Rentenzahlung die Kindererziehungsleistung in einem anderen Mitgliedstaat unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigen. Dafür muss die betroffene Person ausschließlich in dem die Rente gewährenden Mitgliedstaat Versicherungszeiten erworben haben, und zwar sowohl vor als auch nach der Verlegung ihres Wohnsitzes in den anderen Mitgliedstaat, in dem sie die Kindererziehungszeiten zurückgelegt hat.

Dies war bei der Klägerin der Fall. Sie war vor ihrem Umzug nach Österreich in Deutschland beitragspflichtig beschäftigt und entrichtete nach ihrer Rückkehr einen freiwilligen Beitrag zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. In Österreich hatte sie sich ausschließlich der Kindererziehung gewidmet.

Der Berücksichtigung der in Österreich zurückgelegten Zeiten der Kindererziehung bei der deutschen Regelaltersrente steht nicht entgegen, dass der österreichische Rentenversicherungsträger diese Zeiten als Versicherungszeiten grundsätzlich anerkannt hat. Denn die Klägerin hat keinen Anspruch auf eine österreichische Altersrente erworben, weil sie dort die Mindestversicherungszeit nicht erfüllt hat. Würden die in Österreich zurückgelegten Zeiten der Kindererziehung bei der Regelaltersrente in Deutschland nicht berücksichtigt, wäre die Klägerin benachteiligt, weil sie von ihrem Recht auf Freizügigkeit in der Europäischen Union Gebrauch gemacht hat. Dies wäre aber ein Verstoß gegen die Unionsbürgerfreizügigkeit.


BSG, 27.03.2025 - Az: B 5 R 16/23 R

Quelle: PM des BSG

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von PCJobs

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.282 Beratungsanfragen

Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg.
Danke für Ihre Unterstützung und ...

Verifizierter Mandant

Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...

Dr. Peter Leithoff , Mainz