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Kostenübernahme für die Behandlung einer Long-Covid-Erkrankung

Sozialrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Folgen einer Long-Covid-Erkrankung können wertungsmäßig mit einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung vergleichbar sein.

In Bezug auf Long-Covid-Erkrankungen hat zumindest eine Studie aus dem Dezember 2022 eine hohe krankheitsassoziierte Mortalitätsrate ergeben. Dadurch, dass es sich um eine bislang wenig erforschte Erkrankung handelt, die erst als Folgeerscheinung der Coronapandemie aufgetreten ist, können an die Studienlage jedenfalls im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes keine überspannten Anforderungen gestellt werden.


SG Landshut, 19.06.2023 - Az: S 10 KR 150/23 ER


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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Andreas Thiel, Waldbronn
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H.Bodenhöfer , Dillenburg