Eine alleinerziehende Versicherte hat einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn sie für diese Zeit eine ärztliche Bescheinigung vorlegt, dass sie wegen der Erkrankung nicht in der Lage war, ihren Haushalt mit zwei minderjährigen Kindern weiterzuführen.
LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2020 - Az: L 9 KR 4/17
ECLI:DE:LSGBEBB:2020:0311.L9KR4.17.00
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