Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.970 Anfragen

Mehrbedarf nach Magen-Bypass-OP?

Sozialrecht Lesezeit: ca. 9 Minuten

Ein Mehrbedarf nach § 21 Abs. 5 SGB II kommt in Betracht, wenn die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln medizinisch indiziert ist.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Antragstellerin hat hinsichtlich des von ihr geltend gemachten Mehrbedarfs einen Anordnungsanspruch dem Grunde nach glaubhaft gemacht. Nach § 21 Abs. 5 SGB II wird bei Leistungsberechtigten, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, ein Mehrbedarf in angemessener Höhe anerkannt. Der Anspruch setzt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, 20.02.2014 - Az: B 14 AS 65/12 R) neben der grundsätzlichen Leistungsberechtigung, die hier nicht streitig ist, medizinische Gründe, eine kostenaufwändige Ernährung und einen Ursachenzusammenhang zwischen den medizinischen Gründen und der kostenaufwändigen Ernährung voraus.

Die Voraussetzung „medizinische Gründe“ liegt im Falle der Antragstellerin vor, da sie aufgrund der bei ihr im September 2017 wegen einer morbiden Adipositas durchgeführten laparoskopischen Anlage eines Gastric-Bypasses unter einer gesundheitlichen Beeinträchtigung i. S. des § 21 Abs. 5 SGB II leidet. Bei Magen-Bypässen kommt es eingriffsspezifisch aufgrund der veränderten Nahrungspassage zu Veränderungen der Resorption.

Die von der Antragstellerin praktizierte Ernährungsform, die durch die zusätzliche Zufuhr von Nahrungsergänzungsmitteln gekennzeichnet ist, stellt eine kostenaufwändige Ernährung i. S. des § 21 Abs. 5 SGB II dar. Nahrungsergänzungsmittel, bei denen es sich um Lebensmittel handelt sind von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung von vornherein ausgeschlossen und können grundsätzlich einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung begründen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2020 - Az: L 13 AS 132/20 B ER

ECLI:DE:LSGNIHB:2020:0831.L13AS132.20B.ER.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus DIE ZEIT 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt. Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant