Kein Anspruch auf Mehrbedarf von Schülern für digitale Endgeräte
Sozialrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Aus § 21 Abs. 6 SGB II in der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Fassung folgt kein Anspruch von Schülern auf Zuschüsse für digitale Endgeräte (PC, Laptop, Tablet). Bei deren Anschaffung handelt es sich um einmalige Bedarfe und nicht um einen laufenden Bedarf. Für eine analoge Anwendung fehlt es an einer planwidrigen Regelungslücke.
Eine flächendeckende zuschussweise Versorgung von Schülern mit Computern ist im SGB II nicht vorgesehen, wäre systemwidrig und würde Familien mit Einkommen knapp oberhalb der Bedürftigkeitsgrenzen benachteiligen.
Die Deckung von Bedarfen für den Schulunterricht, die der Durchführung des Unterrichts selbst dienen, liegt in der Verantwortung der Schulbehörden und darf von Schulen oder Schulträgern nicht auf das Grundsicherungssystem abgewälzt werden.
LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2021 - Az: L 9 AS 27/21
ECLI:DE:LSGNIHB:2021:0209.L9AS27.21B.ER.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus WDR „Mittwochs live"
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet.
Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.
WAIBEL, A., Freiburg
Der Ablauf war verständlich, schnell und sehr sorgfältig. Hat mir sehr weitergeholfen.