Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.977 Anfragen

Höhere Hartz IV-Leistungen für Anschaffung von FFP2-Masken?

Sozialrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Das SG Saarbrücken hat in mehreren Eilverfahren beschlossen, dass Beziehern von Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) kein Anspruch auf höhere Leistungen für die Anschaffung von FFP2-Masken zusteht.

Die Antragsteller hatten einen Mehrbedarf zwischen 10 FFP2-Masken pro Monat und 20 FFP2-Masken pro Woche geltend gemacht.

Dies wurde in allen Fällen vom SG Saarbrücken abgelehnt.

Ein unabweisbarer Mehrbedarf sei nicht gegeben. Ein Leistungsbezieher habe die Kosten für die geltend gemachten Ausgaben aus den gezahlten SGB II - Leistungen grundsätzlich selbst zu bewältigen.

Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.


SG Saarbrücken, 09.03.2021 - Az: S 26 AS 23/21 ER, S 26 AS 26/21 ER, S 16 AS 35/21 ER

Quelle: PM des SG Saarbrücken

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant