Rechtsfragen klären? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 398.792 Anfragen

Asperger-Syndrom kann die Feststellung des Merkzeichens „B“ rechtfertigen

Sozialrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Ein schwerbehinderter Krefelder war vor dem Sozialgericht Düsseldorf mit seiner Klage auf Zuerkennung des Merkzeichens „B“ für die unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson erfolgreich.

Der minderjährige Kläger leidet unter einem Asperger-Syndrom und ADHS. Die Stadt Krefeld stellte einen Grad der Behinderung von 50 fest sowie die Voraussetzungen für das Merkzeichen „H“ (Hilflosigkeit). Die Voraussetzungen für das Merkzeichen „B“ seien nicht gegeben. Eine Begleitperson im Straßenverkehr sei nicht notwendig, da nicht das Vollbild eines Autismus vorliege. Bei einem Grad der Behinderung von unter 80 komme zudem nur ausnahmsweise das Merkzeichen „B“ in Betracht. Dagegen wandte sich der Kläger. Ohne Begleitung könne er den Schulweg nicht bewältigen.

Die 4. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf folgte der Argumentation des Klägers und des eingeholten Sachverständigengutachtens.

Der Kläger leide an einer Autismus-Spektrum-Störung, die es ihm unmöglich mache, ohne fremde Hilfe ein stärker frequentiertes öffentliches Verkehrsmittel zu nutzen. Er könne lediglich in leere oder gering frequentierte Verkehrsmittel einsteigen und mitfahren. Bei stärkerer Frequentierung müsse er wegen seiner erkrankungsbedingten Verhaltensstörungen und Ängste so lange warten, bis ein nahezu leeres Verkehrsmittel komme. Der Kläger sei daher auf die regelmäßige Anwesenheit einer Begleitperson angewiesen. Damit erfülle der Kläger neben seiner Schwerbehinderung und dem Merkzeichen „H“ alle Voraussetzungen für das Merkzeichen „B“. Eine gesetzliche Grundlage dafür, einen Mindest-Grad der Behinderung von regelmäßig 80 zu fordern, gebe es nicht.


SG Düsseldorf, 23.05.2019 - Az: S 4 SB 1110/14

ECLI:DE:SGD:2019:0523.S4SB1110.14.00

Nachfolgend: LSG Nordrhein-Westfalen - Az: L 17 SB 266/19 (anhängig)

Quelle: PM des SG Düsseldorf

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - bekannt aus: mdr Jump

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Bereits 398.792 Beratungsanfragen

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen)

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg