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Bundesrat stimmt über Regelsätze für Sozialleistungen ab

Sozialrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Bundesrat stimmt am 8. Oktober 2021 über den Vorschlag der Bundesregierung ab, die Regelsätze für Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung anzupassen.

Erhöhung um drei Euro

Stimmt der Bundesrat zu, erhalten alleinstehende Erwachsene ab Januar nächsten Jahres 449 Euro im Monat – drei Euro mehr als bisher. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche erhöhen sich auf 311 bzw. 376 Euro. Für Kinder bis zu sechs Jahren steigt der Satz auf 285 Euro. Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf beträgt im ersten Schulhalbjahr 104 Euro und für das zweite Schulhalbjahr 52 Euro.

Jährliche Fortschreibung der Regelbedarfe

Grundlage der Fortschreibung für das kommende Jahr sind die Bedarfssätze aus dem laufenden Jahr. Das Statistische Bundesamt errechnet die sogenannte Fortschreibung der Regelbedarfe jährlich anhand eines Mischindexes. Er setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.

Die Preisentwicklung wird ausschließlich aus regelbedarfsrelevanten Waren wie Nahrungsmitteln, Kleidung, Fahrrädern, Hygieneartikeln, Zeitungen und Dienstleistungen wie Friseurbesuchen errechnet. Für die Nettolohnentwicklung sind die bundesdurchschnittlichen Lohn- und Gehaltssteigerungen relevant.

Stichprobenberechnung alle fünf Jahre

Grundsätzliche Basis für die Festlegung der Regelsätze ist eine Einkaufs- und Verbraucherstichprobe alle fünf Jahre; zuletzt erfolgte sie 2018. In Jahren ohne Stichprobe - wie aktuell - werden die Regelsätze nach dem Mischindex fortgeschrieben.

Inkrafttreten zum neuen Jahr

Die Verordnung soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Veröffentlicht: 30.09.2021

Quelle: BundesratKOMPAKT

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