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Bundesrat will vereinfachten Zugang zur Grundsicherung verlängern

Sozialrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, Soloselbstständige sowie Künstlerinnen und Künstler in der Corona-Pandemie weiterhin zu unterstützen: In einer am 6. November 2020 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern.

Existenzsicherung für Selbstständige

Ziel der Bundesratsentschließung: Selbstständige, die wirtschaftlich besonders von der Corona-Pandemie betroffen sind, sollen auch im nächsten Jahr einfach und unbürokratisch existenzsichernde Unterstützung erhalten, ohne ihre Altersvorsorge- oder Betriebsvermögen antasten zu müssen.

Die derzeitige Ausnahmeregelung zur vereinfachten Grundsicherung für Selbstständige läuft eigentlich zum Jahresende aus. Dies ist nach Ansicht des Bundesrates zu früh.

Verlängerung beim Bildungs- und Teilhabepaket

Auch die Vorgaben für die Mittagsverpflegung im Bildungs- und Teilhabepaket und beim Mehrbedarf in Werkstätten für Menschen mit Behinderung sollen weiter gelten, verlangen die Länder in ihrem Beschluss, der nun der Bundesregierung zugeleitet wird.

Entscheidung liegt bei Bundesregierung

Ob die Bundesregierung die Bundesratsforderung umsetzt und einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg bringt, liegt in ihrer Entscheidung. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Veröffentlicht: 07.11.2020

Quelle: BundesratKOMPAKT

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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