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Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung wird verlängert

Sozialrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

In Reaktion auf die COVID-19-Pandemie hat die Bundesregierung mit dem Sozialschutz-Paket I den Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht.

Aufgrund der anhaltenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie hat das Bundeskabinett diese Erleichterungen nun bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Sie umfassen die befristete Einschränkung der Vermögensprüfung, die befristete Anerkennung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Vereinfachungen bei der Bewilligung vorläufiger Leistungen.

Mit der Verordnung wird bis zum Ende des Jahres zudem sichergestellt, dass Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Tagespflegeeinrichtungen auch bei pandemiebedingten Schließungen weiterhin ein Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets erhalten können. In diesem Fall kann das Mittagessen zur Abholung/Lieferung bereitgestellt werden.

Ebenso wurde die Regelung bis 31. Dezember 2020 verlängert, dass für Menschen mit Behinderung weiterhin der Mehrbedarf zur Finanzierung der Mittagsverpflegung zur Verfügung steht. Das ist wichtig, weil das Mittagessen oft pandemiebedingt nicht in Werkstätten für behinderte Menschen und vergleichbaren tagesstrukturierenden Maßnahmen eingenommen werden kann.

Veröffentlicht: 10.09.2020

Quelle: PM des BMAS

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