Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.473 Anfragen

Pflichtquote für die Beschäftigung Schwerbehinderter und die Ausgleichsabgabe

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 9 Minuten


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Rechtstipp freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen

Für die rechtssichere Prüfung Ihres individuellen Falles im Bereich Arbeitsrecht können Sie direkt über AnwaltOnline eine Online-Erstberatung zum Festpreis anfordern.

Stand: (letzte Änderung: 19.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Die Beschäftigungspflicht greift, sobald ein Arbeitgeber im Jahresdurchschnitt monatlich über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügt. Arbeitgeber mit weniger als 20 Arbeitsplätzen sind von der Pflicht befreit.
Für Arbeitgeber mit 60 oder mehr Arbeitsplätzen, die überhaupt keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen, steigt die monatliche Ausgleichsabgabe pro unbesetztem Pflichtplatz auf 815 Euro.
Nein, ein 'Freikauf' ist rechtlich nicht möglich. Die Ausgleichsabgabe ist ein Ausgleich für die Nichtbeschäftigung, entbindet den Arbeitgeber jedoch nicht von der gesetzlichen Pflicht zur Inklusion schwerbehinderter Menschen.
Die Anzeige sowie die Abführung der Ausgleichsabgabe müssen für das Erhebungsjahr 2025 spätestens bis zum 31. März 2026 an die zuständige Agentur für Arbeit bzw. das Integrationsamt erfolgen.
Ja, 50 % des Arbeitsleistungsanteils aus Aufträgen an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen können auf die eigene Ausgleichsabgabe angerechnet werden, um die finanzielle Belastung zu reduzieren.
Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus stern.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg