Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.078 Anfragen

Reisekrankenversicherung: Wann liegt eine akute, unerwartete Erkrankung vor?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine „akute, unerwartete Erkrankung“ im Sinne der Reisekrankenversicherung kann nicht festgestellt werden, wenn bei vorbestehender Grunderkrankung zwar eine akute Verschlechterung nach Einreise behauptet wird, die stationäre Operation jedoch planmäßig eine Woche nach dem Aufnahmegespräch stattgefunden hat, Notfallmaßnahmen nicht stattgefunden haben und nach erstinstanzlicher Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens unter Auswertung der Krankenunterlagen die Operation zur Beseitigung der Grunderkrankung geführt hat, während Hinweise auf eine akute behandlungsbedürftige Verschlimmerung der Grunderkrankung nicht vorliegen.

Allein die Behauptung des Auftretens akuter Schmerzen nach der Einreise reicht für den Nachweis nicht aus. Die Schmerzen sind nicht die Erkrankung selbst, definiert als regelwidriger Körperzustand, sondern stellen nur ein Symptom dar, das auf eine Erkrankung hinweisen kann.


KG, 17.06.2016 - Az: 6 U 142/14

ECLI:DE:KG:2016:0617.6U142.14.0A

Hont Péter HetényiTheresia DonathPatrizia Klein

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Anwalt - Das Magazin 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet. Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.
WAIBEL, A., Freiburg