Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.993 Anfragen
Flugpreiswerbung nur ohne begrenzten Sonderrabatte!
Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Auf einem Buchungsportal für Flüge ist immer der Endpreis für das Flugticket anzugeben. Daher kann der beworbene Preis keinen Rabatt beinhalten, der nur bei Nutzung einer kaum verbreiteten Kreditkarte gilt.
Vorliegend wurde ein Rabatt i.H.v. 14,99 € bei Zahlung mit billgflug.de Mastercard GOLD gewährt. Dieser Rabatt entsprach der Servicegebühr, die der Anbieter für seinen Vermittlungs- und Buchungsservice pro Flugstrecke berechnet.
Der vom Anbieter zu nennende Endpreis muss jedoch alle Steuern, Gebühren und sonstige Kosten enthalten, die vorhersehbar und unvermeidbar sind. Da der Rabatt jedoch für einen erheblichen Teil der Verbraucher nicht erreichbar ist, darf dieser beim angezeigten Preis auch nicht berücksichtigt werden - andernfalls ist ein effektiver Preisvergleich nicht möglich. Ein Hinweis dahin gehend, dass der angezeigte Preis einen Sonderrabatt enthält, ist nicht ausreichend.
LG Leipzig, 26.03.2021 - Az: 05 O 184/19
Nachfolgend: OLG Dresden, 24.09.2021 - Az: 14 U 627/21
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus SWR / ARD Buffet
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.259 Bewertungen)
Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln
Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...