Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.060 Anfragen

Niedersächsische Corona-Verordnung steht auch Urlaub in Ferienwohnung im Emsland entgegen

Reiserecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat den Eilantrag eines Berliners abgelehnt, der mithilfe eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens den Antritt seines ab dem 26. November 2020 gebuchten fünftägigen Aufenthalts in einer Ferienwohnung im Emsland erreichen wollte.

Der Antragsteller hatte geltend gemacht, sowohl während seiner An- und Abreise als auch während seines Aufenthaltes im Emsland keinen Kontakt zu anderen Personen zu haben und ist der Auffassung, das in der Niedersächsischen Corona-Verordnung geregelte Beherbergungsverbot greife deshalb nicht.

Die Kammer hält den Antrag zwar für zulässig; auch außerhalb einer Normenkontrolle könne einstweiliger und effektiver Rechtsschutz bis zur Entscheidung der in der Hauptsache zu erhebenden Feststellungsklage gewährt werden. Der Antrag habe jedoch in der Sache keinen Erfolg.

Zur weiteren Begründung nimmt die Kammer Bezug auf einen Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 11. November 2020 (Az: 13 MN 436/20), in dem sich das Oberverwaltungsgericht bereits ausführlich mit dem in § 10 Absatz 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 30. Oktober 2020 geregelten Beherbergungsverbot zu touristischen Zwecken befasst und dessen Außervollzugsetzung abgelehnt hat. Die Kammer teilt die Ansicht, das Beherbergungsverbot stelle als Teil eines Maßnahmenpakets derzeit eine notwendige Schutzmaßnahme im Sinne des Infektionsschutzgesetzes dar und sei verhältnismäßig. Ausnahmen für einzelne Personen - ungeachtet der Frage, ob sich der vom Antragsteller geplante Aufenthalt ohne Kontakte zur Außenwelt überhaupt realisieren lasse - seien schon angesichts des immer noch stark dynamischen Infektionsgeschehens nicht angezeigt.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig und kann binnen zwei Wochen nach Zustellung mit der Beschwerde vor dem OVG Niedersachsen angefochten werden.


VG Osnabrück, 27.11.2020 - Az: 3 B 84/20

Quelle: PM des VG Osnabrück


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR „Mittwochs live" 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant
Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten. Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant