Unsere Anwälte lösen Ihre RechtsfragenJetzt Anfrage stellen Bereits 405.456 Anfragen
Flugannullierung am Tag vor dem Abflug aufgrund des bloßen Verdachts einer witterungsbedingten Flugbeschränkung
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es liegt kein außergewöhnlicher Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung vor, wenn die Fluggesellschaft einen Flug am Tag vor dem geplanten Abflug storniert, weil es möglicherweise zu einer witterungsbedingten Flugbeschränkung wird. Hier liegt eine freiwillige Annullierung ohne hinreichend sichere Prognosebasis vor.
Die Fluggesellschaft kann hier auch nicht einwenden, dass die auf Vorrat ausgesprochene Flugannullierung erforderlich war, um ein Chaos am Tag des Abflugs und ein Stranden der Passagiere im Fall des tatsächlichen Eintritts der befürchteten Flugbeschränkungen zu verhindern.
Sinn und Zweck der Fluggastrechteverordnung ist nicht, dass die Fluggesellschaft den Flugbetrieb so reibungslos und so wirtschaftlich wie möglich durchführen kann.
Betroffene Passagiere haben daher in einem solchen Fall Anspruch eine EU-Ausgleichszahlung.
LG Berlin, 28.05.2019 - Az: 67 S 49/19
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus stern.de
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.