Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 396.591 Anfragen

Höheres Schmerzensgeld von Lufthansa nach Germanwings-Absturz für Hinterbliebene?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im Zivilrechtsstreit um die im Jahr 2015 abgestürzte Germanwings-Maschine wurde die Klage von Angehörigen getöteter Insassen auf ein höheres Schmerzensgeld abgewiesen.

Es besteht kein Anspruch gegen die Flugschule und die Lufthansa; die medizinische Überwachungspflicht des Piloten war eine staatliche Aufgabe. Diese ist dem Luftfahrtbundesamt übertragen. Sollte es in diesem Bereich zu einer Pflichtverletzung gekommen sein, wäre das jedenfalls nicht der Lufthansa-Flugschule oder der Lufthansa AG anzulasten.

Eine anderweitige Verantwortung der Lufthansa AG, den Absturz zu verhindern, hat das Gericht ebenfalls nicht festgestellt, insbesondere da die Lufthansa AG weder Arbeitgeberin des Copiloten Andreas Lubitz noch die Betreiberin des Unglücksfluges war.


LG Essen, 01.07.2020 - Az: 16 O 11/18

ECLI:DE:LGE:2020:0701.16O11.18.00

Quelle: PM des LG Essen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Radio PSR

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.591 Beratungsanfragen

Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent
Hussain

Verifizierter Mandant

Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst.
Sehr ...

Verifizierter Mandant