Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.058 Anfragen

Sitzplätze gebucht aber nicht bekommen: Flugpreis kann gemindert werden!

Reiserecht Lesezeit: ca. 6 Minuten

Wurden im Vorfeld des Fluges Wunschsitzplätze gebucht und vertraglich vereinbart, so kann der Passagier eine Minderung des Flugpreises vornehmen, wenn diese Sitze dann später nicht den Passagieren zugewiesen werden. Denn es handelt sich nicht um eine reine Unanehmlichkeit, wenn zusammenhängende Sitze gebucht worden sind.

Vorliegend hatte die Fluggesellschaft einen Wunschsitzplatz im sogenannten Smart-Tarif garantiert.

Die Höhe der Minderung entspricht den Kosten einer Sitzplatzreservierung, die angefallen wären, wenn der Passagier einen günstigeren Tarif gebucht hätte.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Luftraumbeförderung war (teilweise) mangelhaft, weil die Beklagte den Kläger und seine Ehefrau nicht auf den reservierten, nebeneinanderliegenden „Wunschsitzplätzen“ beförderte, sondern auf anderen, nicht nebeneinanderliegenden Plätzen. Gemäß § 633 Abs. S. 1 BGB ist ein Werk u.a. mangelhaft, wenn es nicht die nach dem Vertrag vereinbarte Beschaffenheit hat. Dies war vorliegend der Fall.

Unstreitig enthält der Smart-Tarif vertraglich u.a. einen „Wunschsitzplatz“. Diesen hat der Kläger beim Online-Check-In einen Tag vor dem Flug reserviert und insoweit auch bereits die Board-Karten mit den „Wunschsitzplätzen“ erhalten. Tatsächlich wurden er und seine Ehefrau aber auf anderen Plätzen, die nicht nebeneinanderlagen befördert.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Düsseldorf, 06.08.2020 - Az: 11c 111/20


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Jump 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant