Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 401.994 Anfragen

Flug darf nicht grundlos annulliert werden!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Fluggast muss eine grundlose Annullierung seines gebuchten Flugs Monate vor dem gebuchten Termin nicht hinnehmen. Es besteht ein Beförderungsanspruch zum gebuchten Zeitpunkt auf der gebuchten Route. Die Fluggesellschaft kann sich auch nicht auf Unmöglichkeit (§ 275 BGB) berufen, weil der Flug annulliert wurde.

Zwar können grundsätzlich noch weitere Gründe bestehen, die eine Unmöglichkeit belegen. Es ist jedoch erforderlich, dass weder die Fluggesellschaft noch irgendeine andere Person die Leistung erfüllen kann. Ein solcher Nachweis ist nicht ohne weiteres zu erbringen, da es diverse Optionen bei entsprechendem Vorlauf gibt (z.B. einen Charterflug etc.).


AG Düsseldorf, 12.05.2020 - Az: 45 C 627/19

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)

Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen. Ich bedanke mich ganz herzlich .
Verifizierter Mandant
Unkompliziert, schnell, zuverlässig, so wie eine Rechtsberatung sein muss!! Sehr gut!!
Verifizierter Mandant