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Haftungsfalle Sturz im Bus

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Fahrgast, der sich in einem Linienbus nicht schnellstmöglich einen sicheren Halt verschaffen.

Andernfalls haftet er bei einem Sturz für den entstandenen Schaden selbst, da ein Busfahrer im Alltag des Linienverkehrs nicht darauf achten muss, dass jeder Fahrgast sicher sitzt oder steht, ehe er anfährt.

Der Busfahrer darf darauf vertrauen, dass die Fahrgäste selber für festen Halt sorgen.

Der Fahrer eines Linienbusses ist nach Abschluss des Zahlungsvorgangs des Fahrgastes ohne weiteres Zuwarten berechtigt, seine Fahrt fortzusetzen, insbesondere muss er dem zugestiegenen Gast keine weitere Aufmerksamkeit widmen.

Ein zügiges oder ruckartiges Anfahren begründet ebenfalls keinen Pflichtverstoß des Busfahrers, weil ein gewisser Anfahrruck mit dem Anfahren eines Busses regelmäßig einhergeht und es sich um einen normalen Verkehrsvorgang handelt, auf den sich Fahrgäste einzustellen haben.

Ein anderes gilt nur für den Fall, dass eine offensichtliche Hilfsbedürftigkeit besteht. Ansonsten spricht der Beweis des ersten Anscheins gegen den Fahrgast.


OLG Celle, 02.05.2019 - Az: 14 U 183/18

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Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.

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