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Vorliegen außergewöhnlicher Umstände bei Hurrikan am Vortag?

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein witterungsbedingter Umstand und eine daraus resultierende Flugverzögerung auch der nachfolgenden Flüge des betroffenen Umlaufs kann einen die Ausgleichszahlungsverpflichtung aufhebenden außergewöhnlichen Umstand darstellen.

Dies war vorliegend aber nicht der Fall. Zwar kann ein Hurrikan einen außergewöhnlichen Umstand darstellen. Vorliegend war die für den Flug eingeplante Maschine von den Witterungsumständen des Hurrikans nicht unmittelbar betroffen, sondern lediglich mittelbar aufgrund einer Umplanung der Fluggesellschaft.

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AG Hannover, 20.05.2016 - Az: 511 C 11581/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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Jürgen Schwemmhuber, Landshut
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