Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.120 Anfragen
Über Hurrikan darf nicht falsch oder unzureichend informiert werden!
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im vorliegenden Fall nahm ein Hurrikan ab Tag der Hinreise auf Kuba Kurs, die Reisende hatte hiervon unmittelbar vor Abflug aus den Nachrichten erfahren. Auf eine entsprechende Nachfrage wurde ihr versichert, Kuba sei nicht gefährdet. Vier Tage später wurde aber das Hotel und seine Umgebung von den orkanartigen Winden stark in Mitleidenschaft gezogen. Später verlangte die Reisende daher eine Minderung i.H.v. 70%.
Die Verletzung der Informationspflichten des Reiseveranstalters vor Reiseantritt durch eine falsche oder eine unzureichende Information, stellt einen selbstständigen Reisemangel dar, soweit der Nutzen der Reise betroffen ist. Hierbei handelt es sich um eine Hauptpflicht, die verletzt wurde. Dennoch wurde die Forderung zurückgewiesen - die Monatsfrist zur Anspruchsstellung war von der Reisenden übersehen worden.
AG Duisburg - Az: 53 C 2499/09
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus Merkur.de
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...