Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.482 Anfragen

Schwarzfahren mit Zettelankündigung - kein Erschleichen von Leistungen

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Fahrgast einen Zug benutzt, ohne im Besitz des erforderlichen Fahrscheins gewesen zu sein, jedoch vor Fahrtantritt deutlich sichtbar einen Zettel an seine Kleidung mit der Aufschrift "Ich fahre umsonst" geheftet, so wird hierdurch gerade offenbart, kein zahlungswilliger Fahrgast zu sein, weshalb bereits der objektive Tatbestand des 5 265 a Abs. 1 StGB nicht erfüllt ist. Der Vorwurf, der Betroffene habe sich die Beförderung durch ein Verkehrsmittel in der Absicht erschlichen, das Entgelt nicht zu entrichten ist in diesem Fall haltlos.

Ein anderes gilt für den Fall, dass die Einlassung des Fahrgastes widerlegbar ist.


AG Eschwege, 21.11.2013 - Az: 71 Cs

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Zeitung

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant