Reiserücktrittskosten-Versicherung - Wann muss storniert werden?
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im Rahmen der Schadensminderungspflicht sind Reisende, die eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abgeschlossen haben, verpflichtet, eine Reisestornierung im Schadensfall unverzüglich vorzunehmen. Andernfalls kann grobe Fahrlässigkeit vorliegen, was dazu führt, dass die Versicherung nicht mehr einstandspflichtig ist.