Im vorliegenden Fall wusste der Versicherungsnehmer einer Auslandsreisekrankenversicherung bereits vor dem Reiseantritt, dass er unter einer chronischen Pankreatitis leidet. Während der Reise erlitt der Versicherungsnehmer im Ausland einen Schub und musste im Krankenhaus behandelt werden. Diese Kosten wollte der Versicherungsnehmer nun von der Auslandsreisekrankenversicherung ersetzt bekommen - und scheiterte vor Gericht.
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AG St. Wendel, 08.04.2014 - Az: 13 C 912/11 05
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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