Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.288 Anfragen

Auslandsreisekrankenversicherung: Begrenzung des Versicherungsschutzes auf acht Wochen pro Reise

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ist bei einer für die Dauer eines Jahres mit Verlängerungsmöglichkeit abgeschlossenen Auslandsreisekrankenversicherung nach dem Antragsformular der Versicherungsbeginn frei wählbar und wird nicht nach dem Beginn einer ersten Reise gefragt, so sind die Bedingungen, wonach der Versicherungsschutz „zu dem vereinbarten Zeitpunkt beginnt“, während der ersten acht Wochen (56 Tage) jeder Auslandsreise besteht und mit Ablauf der achten Woche endet, nach der Unklarheitenregel (§ 305c Abs. 2 BGB) in denjenigen Fällen, in denen der Versicherungsbeginn nach Antritt der Reise liegt, dahin auszulegen, dass der Versicherungsschutz für die erste Reise mit Beginn des Versicherungsvertrages beginnt und 56 Tage nach Beginn des Versicherungsvertrages, spätestens mit dem Ende der Reise, endet.


KG, 01.06.2021 - Az: 6 U 1067/20

ECLI:DE:KG:2021:0601.6U1067.20.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Anwalt - Das Magazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.288 Beratungsanfragen

Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...

Erik, Oranienburg

Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent
Hussain

Verifizierter Mandant