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Krankenrücktransport aus dem Ausland

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Für die medizinische Notwendigkeit eines Rücktransports ist es erforderlich, dass es geklärt ist, dass die Behandlung im Ausland überhaupt nicht oder nicht kunstgerecht vorgenommen wird. Nur so kann klar definiert werden, ob ein Rücktransport medizinisch notwendig oder nur medizinisch sinnvoll war. Ließe man ausreichen, dass eine Behandlung im gewohnten, heimischen Umfeld besser durchgeführt werden könnte, wäre letztlich jeder Rücktransport medizinisch notwendig. Denn gewisse Sprachbarrieren und Vorbehalte werden bei einer Behandlung im Ausland regelmäßig bestehen. Damit wäre eine Auslandskrankenversicherung im Ergebnis überflüssig, da zwischen einem medizinisch notwendigen und einem medizinisch sinnvollen Rücktransport kein Unterschied mehr bestünde.

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LG Köln, 12.12.2012 - Az: 23 O 216/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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