Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 393.880 Anfragen

Wechsel des Arbeitsorts - Reiserücktrittskostenversicherung tritt bei Storno nicht ein!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Reiserücktrittskostenversicherung muss nicht eintreten, wenn ein Reisender die gebuchte Reise storniert, weil er wegen Wechsel des Arbeitsorts umziehen muss. Der Umzug (hier: wenige Tage nach der geplanten Reise) macht den Reiseantritt nicht unzumutbar. Dies galt vorliegend, obwohl Versicherungsschutz für den Fall einer unerwarteten Aufnahme eines Arbeitsplatzverhältnisses oder eines unerwarteten Wechsels des Arbeitgebers bestand. Dieser Fall lag aber vorliegend nicht vor, da der Betroffene nur versetzt wurde. Sinn und Zweck der Reiserücktrittskostenversicherung ist aber nicht der Schutz vor Umzug sondern der Schutz vor einer Unzumutbarkeit des Reiseantritts wegen einer Urlaubssperre des neuen Arbeitgebers.


AG München, 04.01.2013 - Az: 261 C 21740/12

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.880 Beratungsanfragen

sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne

Verifizierter Mandant

Unkompliziert, schnell, zuverlässig, so wie eine Rechtsberatung sein muss!!
Sehr gut!!

Verifizierter Mandant