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Entschädigung bei Reiseabbruch einer Schiffsreise

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Durch den Abschluss einer Reiseabbruchversicherung neben einer Reiserücktrittsversicherung beabsichtigt der Versicherungsnehmer nicht nur den Ersatz der zusätzlichen Kosten einer vorzeitigen Beendigung der Reise, sondern auch eine Entschädigung für aufgrund des vorzeitigen Abbruchs nicht benötigte Reiseleistungen.

Ein Reiseabbruch lag im zu entscheidenden Fall vor, da die Reise aufgrund des schweren Unfalls eines Reisenden unplanmäßig beenden mussten. Durch den Abbruch der Reise konnten sie die von ihnen gebuchten und versicherten weiteren Reiseleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen.

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent Hussain
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