Reiseabbruchversicherung greift nicht bei Aschewolke
Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Damit ein Versicherungsnehmer sich bei verzögerter Abreise aus dem Urlaubsland an die Reiseabbruchversicherung wenden kann, ist der Nachweis erforderlich, dass die Abreise sich aufgrund der Aschewolke verzögert hat. Gelingt dies nicht, so muss die Versicherung nicht zahlen, da kein Versicherungsfall vorliegt.