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Reiseabbruchversicherung greift nicht bei Aschewolke

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Damit ein Versicherungsnehmer sich bei verzögerter Abreise aus dem Urlaubsland an die Reiseabbruchversicherung wenden kann, ist der Nachweis erforderlich, dass die Abreise sich aufgrund der Aschewolke verzögert hat. Gelingt dies nicht, so muss die Versicherung nicht zahlen, da kein Versicherungsfall vorliegt.

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Theresia DonathHont Péter HetényiDr. Rochus Schmitz

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