Ist ein Hindernis für den Reiseantritt auf ein Elementarereignis zurückzuführen (sprich: Naturgewalten), so entfällt der Versicherungsschutz der Reiserücktrittskostenversicherung. Ein Wasserrohrbruch im Haus ist jedoch kein Elementarereignis. Dieser wird durch Beschädigung oder Verschleiß hervorgerufen und nicht durch
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AG Bamberg, 10.07.1997 - Az: 5 C 933/97
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