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Wasserrohrbruch ist kein Elementarereignis!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist ein Hindernis für den Reiseantritt auf ein Elementarereignis zurückzuführen (sprich: Naturgewalten), so entfällt der Versicherungsschutz der Reiserücktrittskostenversicherung. Ein Wasserrohrbruch im Haus ist jedoch kein Elementarereignis. Dieser wird durch Beschädigung oder Verschleiß hervorgerufen und nicht durch

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Leipholz , Euskirchen