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Wasserrohrbruch ist kein Elementarereignis!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist ein Hindernis für den Reiseantritt auf ein Elementarereignis zurückzuführen (sprich: Naturgewalten), so entfällt der Versicherungsschutz der Reiserücktrittskostenversicherung. Ein Wasserrohrbruch im Haus ist jedoch kein Elementarereignis. Dieser wird durch Beschädigung oder Verschleiß hervorgerufen und nicht durch

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AG Bamberg, 10.07.1997 - Az: 5 C 933/97


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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