Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.530 Anfragen

Reisegepäckversicherung - Bei verschieden großen Schuhen wird die Versicherung stutzig

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall behauptete ein alleinreisender Versicherungsnehmer gegenüber seiner Reisegepäckversicherung, er habe sowohl den Verlust von Schuhen mit Größe 38 1/2 als auch von Schuhen der Größe 44 zu verschmerzen.

In einem solchen Fall ist es offenkundig, dass nicht beide Paar Schuhe zum Reisebedarf einer Person gehören können. Der Versicherungsnehmer erhält daher keine Ersatzleistung von seiner Versicherung.


AG München, 28.05.1997 - Az: 213 C 26364/96

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ZDF (heute und heute.de)

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Sehr genaue und detaillierte Einschätzung. Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant
Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn