Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.323 Anfragen

Auch bei Sprachproblemen ist Gepäckdiebstahl vor Ort zu melden!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wollen Reisende bei einem Gepäckdiebstahl ihre Reisegepäckversicherung in Anspruch nehmen, so ist der Diebstahl vor Ort bei der zuständigen Polizei zu melden - auch dann, wenn Sprachprobleme des Opfers vor Ort bestehen. Unterläßt es der Bestohlene aufgrund (angeblicher) Sprachprobleme, die Polizei vor Ort zu informieren und eine Stehlgutliste einzureichen, so kann die Reisegepäckversicherung nicht in Anspruch genommen werden. Es ist dem Betroffenem zumutbar, ggf. einen Dolmetscher zur Hilfe bei der Anzeige hinzuzuziehen.


AG München, 26.06.2003 - Az: 191 C 7216/03

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Ratgeber WDR - polis

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet. Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant