Wollen Reisende bei einem Gepäckdiebstahl ihre Reisegepäckversicherung in Anspruch nehmen, so ist der Diebstahl vor Ort bei der zuständigen Polizei zu melden - auch dann, wenn Sprachprobleme des Opfers vor Ort bestehen. Unterläßt es der Bestohlene aufgrund (angeblicher) Sprachprobleme, die Polizei vor Ort zu informieren und eine Stehlgutliste einzureichen, so kann die Reisegepäckversicherung nicht in Anspruch genommen werden. Es ist dem Betroffenem zumutbar, ggf. einen Dolmetscher zur Hilfe bei der Anzeige hinzuzuziehen.
AG München, 26.06.2003 - Az: 191 C 7216/03
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