Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 392.742 Anfragen

Reisegepäckversicherung - Bei verschieden großen Schuhen wird die Versicherung stutzig

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall behauptete ein alleinreisender Versicherungsnehmer gegenüber seiner Reisegepäckversicherung, er habe sowohl den Verlust von Schuhen mit Größe 38 1/2 als auch von Schuhen der Größe 44 zu verschmerzen.

In einem solchen Fall ist es offenkundig, dass nicht beide Paar Schuhe zum Reisebedarf einer Person gehören können. Der Versicherungsnehmer erhält daher keine Ersatzleistung von seiner Versicherung.


AG München, 28.05.1997 - Az: 213 C 26364/96

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von mdr Jump

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.742 Beratungsanfragen

Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!

Verifizierter Mandant

Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung .
Mit herzlichen Grüßen
Dirk Beller

Verifizierter Mandant