Vorliegend hatte ein Versicherungsnehmer sein Handgepäck mit Kameraausrüstung am Flughafen nicht am Körper getragen. Während eines Gesprächs am Schalter wurde dieses entwendet. Der Versicherungsnehmer hatte während des Gesprächs nur den oberen Bügel des Trolleys an seiner Seite gespürt und hatte jedenfalls
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LG Hannover, 17.09.2010 - Az: 13 O 153/08
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