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Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Kommt Gepäck einem Versicherungsnehmer auf die gleiche Weise abhanden, wie bei einem vorherigen Schadensfall, so ist es wegen Verletzung der Aufsichtspflicht nicht versichert.


LG Berlin - Az: O 156/88

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Ich bin ehrlich, eigentlich bin ich recht skeptisch, was Online-Beratungs-Websites betrifft, aber ich habe dringend Rat in einer Angelegenheit ...

Birgül D., Mannheim