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Reisegepäck nicht unbeaufsichtigt im Auto lassen

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird ein Auto zwei Stunden vor Abfahrt beladen und sodann unbeaufsichtigt abgestellt, so besteht im Schadensfall keine Haftung der Reisegepäckversicherung.


LG Kassel, 22.09.1994 - Az: 1 S 179/94

Patrizia KleinDr. Jens-Peter VoßAlexandra Klimatos

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