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Flugangst ist allgemeines Lebensrisiko!
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Storniert ein Reisender aufgrund ärztlich attestierter Flugangst seinen Flug, so muss die Reiserücktrittskostenversicherung die Kosten nicht übernehmen. Bei Flugangst handelt es sich um eine Erscheinung des allgemeinen Lebensrisikos.
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