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Flugangst ist allgemeines Lebensrisiko!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Storniert ein Reisender aufgrund ärztlich attestierter Flugangst seinen Flug, so muss die Reiserücktrittskostenversicherung die Kosten nicht übernehmen. Bei Flugangst handelt es sich um eine Erscheinung des allgemeinen Lebensrisikos.


AG Dresden - Az: 115 C 1158/02

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