Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.124 Anfragen

Taxi in New York - Zahlt die Versicherung für vergessene Gegenstände?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Hat ein Versicherungsnehmer in der Reisegepäckversicherung Wertgegenstände wie Schmuck und Fotoapparate bei Aussteigen aus einem Taxi (in New York) im Fahrgastraum zurückgelassen, hat der Versicherungsnehmer keinen sicheren Gewahrsam im Sinne des AVBR 92 § 1 Nr 1. Die Gewahrsamslockerung durch Aussteigen aus dem Taxi führt daher dazu, daß der Versicherungsnehmer hinsichtlich dieser Gegenstände gemäß AVBR 92 § 1 Nr 4 keine Erstattung verlangen kann. Im übrigen stellt das Verhalten des Versicherungsnehmers auch ein grob fahrlässiges Verhalten im Sinne des AVBR 92 § 11 Nr 1 dar, denn Wertgegenstände wie die genannten sind ständig am Körper zu tragen.

Leistungsfrei ist der Versicherer auch gemäß AVBR 92 § 10 Nr 3 und Nr 4, wenn es der Versicherungsnehmer schuldhaft unterlassen hat, unverzüglich bei der örtlichen Polizeidienststelle unter Einreichung einer Liste aller in Verlust geratenen Sachen eine Anzeige zu erstatten. Wenn der Versicherungsnehmer demgegenüber vorträgt, er sei von der Polizei telefonisch vertröstet worden, kann dies nicht als Nachweis gesehen werden, daß die Verletzung der Obliegenheitspflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht. Es ist dem Versicherten im Hinblick auf die mögliche Beweissicherung durch die Polizei zuzumuten, daß er sich nicht auf telefonische Ratschläge der Polizei verläßt, sondern persönlich zur Polizeidienststelle geht, um Anzeige zu erstatten.


AG München, 01.01.1970 - Az: 132 C 27825/97

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.
Verifizierter Mandant