ICE-Fahrt ohne Toilettenzugang - Reisender bekommt Schmerzensgeld!
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Sind während einer ICE-Fahrt Frankfurt-Dresden bis auf eine Toilette alle anderen wegen Wassermangels geschlossen, sodass ein Reisender sich über zwei Stunden lang „zurückhalten“ musste, bis eine Zugbegleiterin dann doch eine Toilette aufschloss, kann dies ein Schmerzensgeld rechtfertigen.
Vorliegend zahlte die Bahn 100 Euro Entschädigung, vor Gericht erhielt der Betroffene zusätzlich 300 Euro Schmerzensgeld.
AG Frankfurt/Main, 25.04.2002 - Az: 32 C 261/01
ECLI:DE:AGFFM:2002:0425.32C261.01.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Bild.de
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Sachverhalt wurde gut erklärt, Fragen eindeutig beantwortet.
Sehr angenehmes Gespräch, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst.
Sehr ...