Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 401.688 Anfragen

Skiunfall - wer haftet?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Verursacht ein Skifahrer unter Missachtung der auf der Skipiste maßgeblichen FIS-Regeln einen Skiunfall, so ist er zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.

Ein Mitverschulden des geschädigten Unfallbeteiligten kommt nur in Betracht, wenn beide am Unfall beteiligten Skifahrer parallel nebeneinander gefahren sind und ein Ausweichen möglich war, weil beide einander wahrgenommen haben.

Hat der Unfallverursacher jedoch das Unfallopfer überholt, ist dem Unfallgeschädigten kein Mitverschulden anzulasten.

Eine Verpflichtung, sich hangwärts zu orientieren und von oben kommende Skifahrer zu beachten, besteht nicht.


OLG Hamm, 05.11.2008 - Az: 13 U 81/08

ECLI:DE:OLGHAM:2008:1105.13U81.08.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Merkur.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)

Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann. Klare Empfehlung. Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden