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4 Sterne Reisebus

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist wettbewerbswidrig, einen Bus mit der "4-Sterne-Kennzeichnung" zu versehen, wenn die Prüfung der Gütergemeinschaft Buskomfort e. V. nicht erfolgreich durchlaufen wurde.
Eine TÜV-Überprüfung rechtfertigt die Verwendung der Kennzeichnung nicht.


LG Saarbrücken, 10.09.2004 - Az: 7 O 13/04

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RJanson, Rodenbach