Vorliegend wurde im Internet mit einer Reisebeschreibung für eine siebentägige Donau-Kreuzfahrt von Passau nach Budapest mit dem Hinweis darauf geworben, dass das Schiff über 4 Sterne verfüge. Dies war irreführend und wettbewerbswidrig gem. §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG.
Diese Sterne-Angabe nimmt auf ein dem durchschnittlich informierten Verbraucher bekanntes Bewertungssystem insbesondere aus dem Hotelgewerbe Bezug und stellt keinen geeigneten Maßstab für die Bewertung von Kreuzfahrtschiffen dar. Tatsächlich existiert ein solches Bewertungssystem für Schiffe nicht.
Diese Sterne-Angabe nimmt auf ein dem durchschnittlich informierten Verbraucher bekanntes Bewertungssystem insbesondere aus dem Hotelgewerbe Bezug und stellt keinen geeigneten Maßstab für die Bewertung von Kreuzfahrtschiffen dar. Tatsächlich existiert ein solches Bewertungssystem für Schiffe nicht.
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LG Hanau, 01.09.2014 - Az: 7 O 397/14
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