Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.762 Anfragen

Wenn der Reisende den Wagen fährt …

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall wurde einer Reisegruppe statt Bus mit Fahrer ein Geländewagen zur Verfügung gestellt, den jedoch ein Reisender steuern musste.

Aufgrund leichter Fahrlässigkeit verursachte dieser nun einen Unfall, bei welchem mehrere Mitfahrer verletzt wurden, die nun vom (freiwilligen) Fahrer Schadenersatz verlangten.

Es handelt sich hier um ein Tätigwerden „aus Gefälligkeit“, denn der freiwillige Fahrer war dazu in keiner Weise verpflichtet.

Nach Ansicht des Gerichts ist bei einer solchen Gefälligkeitsfahrt von einem stillschweigenden Haftungsverzicht der Mitfahrer auszugehen. Es kann von dem Urlauber, der freiwillig andere Reisende mitgenommen hat, nicht erwartet werden, für die Folgen leichter Fahrlässigkeit haften zu müssen.


OLG Köln, 19.09.2001 - Az: 26 U 24/01

ECLI:DE:OLGK:2001:0919.26U24.01.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von stern.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.762 Beratungsanfragen

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen

Verifizierter Mandant