Die Regeln der Gastgeberfamilie sind von Jugendlichen beim Schüleraustausch respektvoll zu akzeptieren und zu befolgen. Andernfalls können Sie gegebenenfalls vorzeitig nach Hause geschickt werden. Eine Kostenerstattung erfolgt in diesem Fall nicht.
Im vorliegenden Fall hatte der Austauschschüler den Computer seiner Gastgeberfamilie missbraucht, um Pornoseiten und Pornofilme aus dem Internet zu laden. Um Geld zu verdienen, wollte er diese über einen anderen Server anbieten. Da der Jugendliche die Familie umgehend verlassen musste und nach einem dreiwöchigen Aufenthalt bei einer Mitarbeiterin der Organisation nach Deutschland geschickt wurde, verklagten seine Eltern die Organisation zur Rückzahlung der Kosten.
Die Klage wurde jedoch abgewiesen, da gegen die elementaren Grundsätze eines Austauschprogramms verstoßen wurde. Eine Verpflichtung, eine erneute Gastfamilie zu finden, bestand nicht, da das Risiko bestand, dass auch dort gegen innerfamiliäre Regeln grob verstoßen würde.
Im vorliegenden Fall hatte der Austauschschüler den Computer seiner Gastgeberfamilie missbraucht, um Pornoseiten und Pornofilme aus dem Internet zu laden. Um Geld zu verdienen, wollte er diese über einen anderen Server anbieten. Da der Jugendliche die Familie umgehend verlassen musste und nach einem dreiwöchigen Aufenthalt bei einer Mitarbeiterin der Organisation nach Deutschland geschickt wurde, verklagten seine Eltern die Organisation zur Rückzahlung der Kosten.
Die Klage wurde jedoch abgewiesen, da gegen die elementaren Grundsätze eines Austauschprogramms verstoßen wurde. Eine Verpflichtung, eine erneute Gastfamilie zu finden, bestand nicht, da das Risiko bestand, dass auch dort gegen innerfamiliäre Regeln grob verstoßen würde.
LG Frankfurt/Main, 14.06.2002 - Az: 2-19 O 87/02, 2/19 O 87/02
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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